Oremus pro Pontifice nostro Franzisco.

Dominus conservet eum et vivificet eum

et beatum faciat eum in terra et

non tradat eum in animam inimicorum eius.

Samstag, 19. Oktober 2013

Nachtrag: Achtung der Wahrheit (KKK 2488 - 2492

"Das Recht auf Mitteilung der Wahrheit ist nicht bedingungslos. Das Leben ist nach dem Gebot der Nächstenliebe des Evangeliums auszurichten. Diese Liebe verlangt, daß man in der konkreten Situation abschätzt, ob es angemessen ist oder nicht, die Wahrheit dem zu sagen, der sie wissen will."
Eine Bitte um Wissen oder Mitteilung muß stets mit Nächstenliebe und Achtung vor der Wahrheit beantwortet werden. Das Wohl und die Sicherheit anderer, die Achtung des Privatlebens oder die Rücksicht auf das Gemeinwohl sind hinreichende Gründe, etwas, das nicht bekanntwerden soll, zu verschweigen oder sich einer diskreten Sprache zu bedienen. Die Pflicht, Ärgernis zu vermeiden, fordert oft strenge Diskretion. Niemand ist verpflichtet, die Wahrheit Personen zu enthüllen, die kein Recht auf deren Kenntnis haben."

usw.

Es folgen Ausführungen zum Gebrauch der Massenmedien (2493- 2499).
Wer die dort möglichen Verstöße gegen die Wahrheit gelistet haben will, lese es durch und nehme sich dann Zeitungsberichte zu Limburg vor, wo er Beispiele in Hülle und Fülle für jeden dieser Verstöße finden wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen