Oremus pro Pontifice nostro Franzisco.

Dominus conservet eum et vivificet eum

et beatum faciat eum in terra et

non tradat eum in animam inimicorum eius.

Samstag, 18. August 2012

Das Lebenspartnerschaftsgesetz diskriminiert im Grunde genommen Verwandte

Das ist ein Statement, das zunächst verwundern wird, setzt man eine solche Verpartnerung doch gewöhnlich in Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Beziehungen, die eheähnliche Rechte anstreben. Nirgendwo in dem betreffenden Gesetz steht jedoch geschrieben, dass die beiden Verpartnerten gleichen Geschlechts miteinander Geschlechtsverkehr haben müssen. Stattdessen geht es darum, dass der eine den anderen gerade für den Fall eines Unfalles oder Todes versorgen oder finanziell absichern kann.
Ich halte es durchaus nicht für unwahrscheinlich, dass hier und da im Lande zwei gute Freunde oder Freundinnen stillschweigend und ohne es groß publik zu machen (da sie nun einmal keine homosexuellen Neigungen haben), eine solche Verpartnerung eingegangen sind, um sich gegenseitig abzusichern und einen besseren Lebensabend zu garantieren, auch wenn ihre Zweckgemeinschaft durch den Tod des einen zerstört wird.

Genau das soll ja auch laut der derzeitigen Familienministerin gefördert und belohnt werden, dass zwei Menschen langfristig und verlässlich füreinander Verantwortung übernehmen. Von Sex war ja gar nicht die Rede.

Jetzt also sollen solche Existenzabsicherungs-Verpartnerungen (mit oder ohne Sex) einer Ehe völlig gleichgestellt werden. Das ist schon reichlich merkwürdig, da es bei einer Ehe immerhin um einiges mehr als gegenseitige Existenzsicherung geht, insbesondere kommt da der meist vorhandene Zweck der Familiengründung (Kinder!) dazu.

Jetzt aber kommt der Punkt der die eigentliche Diskriminierung darstellt. Nicht etwa der Verpartnerten sondern der Personen, die unter großen Mühen und persönlichen Opfern andere pflegen, das oft über Jahrzehnte hinweg - und die keine Möglichkeit haben sich mit diesen Menschen zu verpartnern für die völlig gleichwertige Leistung (mit Verzicht auf Sex), die Verpartnerte erbringen, da sie mit diesen anderen in gerader Linie verwandt sind oder selbst bereits verheiratet sind. Nicht selten geschieht es sogar, dass solche oft sehr selbstlosen Menschen dann auch noch um lange versprochene Erbanteile gebracht werden, da ein listiges anderes Mitglied der Verwandtschaft den lange Gepflegten kurz vor dem Tode besucht, schnell ein paar Unterschriften leisten lässt, die derjenige gar nicht richtig einordnen kann, und dann nach dessen Tod den langjährigen Pfleger mehr oder weniger davonjagt. - Davon gibt es eine erstaunliche Anzahl von Beispielen. Das ist also keine konstruierte Hypothese.

Die einzigen, die derzeit massiv benachteiligt (bzw. in keiner Weise belohnt/gefördert/anerkannt werden, sind Menschen, die sich fürsorglich um andere kümmern, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten oder auch nur die Möglichkeit einer "Verpartnerung" zu erhalten, die hier mindestens genauso angemessen wäre wie bei denen, die ihre Verpartnerung auf der Grundlage einer sexuellen Beziehung eingehen.

Da der Staat entschlossen scheint, die Ehe ohnehin auch zu einer Verpartnerung zu degradieren - nicht indem er bisherige Schutzmaßnahmen beseitigt, sondern indem er die Ehe mit den Verpartnerungen auf ein Niveau stellt, indem er diese einfach ebenfalls als Ehen behandelt - wird es notwendig sein endlich einmal gegen die Diskriminierung pflegender Verwandten vorzugehen.

Es kann ja wohl nicht sein, dass Fürsorge für andere nur staatlich gelohnt und befördert wird, wenn sie ohnehin schon quasi auf gegenseitigen sexuellen Leistungen beruht. Wobei man die toleriert, die nur die gesetzliche Förderung nutzen, weil sie es aufgrund der Gesetzeslage dürfen und denen man ja nicht nachweisen kann, dass es um keine sexuelle Beziehung zwischen ihnen geht. Eindeutig nicht sexuelle Beziehungen (zumindest dem Gesetzt nach, da eine Ehe oder enge Verwandtschaft besteht) werden dafür aber benachteiligt, ihnen ist es schließlich gesetzlich untersagt, solche Vorteile in Anspruch zu nehmen.

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